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Eine Haftpflichtversicherung ist auch für zugelassene Premiumcars gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schadensersatzansprüche, wenn durch den Betrieb des Fahrzeugs eine dritte Person verletzt oder deren Eigentum beschädigt wird - zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, an dem sie als Premiumcar-Fahrer die Schuld tragen.
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